„Das EU-Recht sieht eine vergütete Auszeit für erwerbstätige Väter kurz nach Geburt des Kindes vor. Die Ampel aber setzt das Vorhaben vorerst nicht um. Ein Vater zieht nun vor Gericht“, wie die Welt berichtet.

Im Koalitionsvertrag der Ampel steht: „Wir werden Familien dabei unterstützen, wenn sie Zeit für Erziehung und Pflege brauchen und dabei Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich aufteilen wollen. (…) Wir werden eine zweiwöchige vergütete Freistellung für die Partnerin oder den Partner nach der Geburt eines Kindes einführen.“

In der EU gilt eine 10-tägige vergütete Auszeit seit 2019. Bis zum1.8.2022 hätte Deutschland die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie eigentlich in nationales Recht umsetzen müssen. Für den überwiegenden Teil der Richtlinie sei das 2022 erfolgt, so die Welt. „Doch weil Familienministerin Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit ihrer ‚Familienstartzeit‘ einen eigenen Gesetzentwurf für den bezahlten Vaterschaftsurlaub nach Geburt plant, wurde dieser Teil der Richtlinie nicht umgesetzt. Zudem habe Deutschland mit Elternzeit und Elterngeld ohnehin bereits weitreichende Regelungen, heißt es im Familienministerium.“ Der Referentenentwurf zur Familienstartzeit liegt laut Welt wegen Streitigkeiten über die Finanzierung seit einem Jahr auf Eis.

Nun hat erstmals ein Vater beim Landgericht Berlin eine Klage auf Schadensersatz gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Als sein Kind im Sommer 2023 zur Welt kam, beantragte er bei seinem Arbeitgeber 2 Wochen Vaterschaftsurlaub. Weil die EU-Richtlinie noch nicht in deutsches Recht umgesetzt ist, wurde der Antrag abgelehnt, und der Mann musste stattdessen einen Teil seines Jahresurlaubs verbrauchen. Mit seiner Schadensersatzklage macht er den Abgeltungswert des verbrauchten Urlaubs als Schaden geltend, der ihm entstanden sei, weil die Richtlinie nicht rechtzeitig umgesetzt wurde.

„Vaterschaftsurlaub ist kein wohltätiger Akt, sondern ein Rechtsanspruch“, sagt Prof. Dr. Remo Klinger, der den Kläger zusammen mit Sandra Runge vertritt.

Mit dem „Familienstartzeit“-Gesetz will Lisa Paus laut Welt „die Finanzierung der Väter-Auszeit ähnlich regeln wie den Mutterschutz, also per Umlageverfahren: Arbeitgeber zahlen das Gehalt weiter, können es sich anschließend aber aus einem Solidartopf der Arbeitgeber erstatten lassen. Die FDP stellt sich hier hingegen quer, sie befürchtet neue Belastungen für die Wirtschaft.“

Jetzt wird der Streit möglicherweise per Gerichtsbeschluss entschieden. Klinger und Runge sind überzeugt: Sollte das Gericht feststellen, dass dem Vater ein Schadensersatzanspruch zusteht, sei davon auszugehen, dass weitere Väter klagen werden.

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Ein Beitrag von herCAREER, 
veröffentlicht bei LinkedIn 26.02.2024