„Das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch ist in Frankreich gesetzlich festgeschrieben. Nun soll die ‚Freiheit zur Abtreibung‘ symbolischen Verfassungsrang bekommen. Der Senat stimmte bereits zu“, schreibt DER SPIEGEL.
Mit dem Vorschlag zur Verfassungsänderung habe Präsident Macron 2022 auf Einschnitte in das Abtreibungsrecht in den USA reagiert. Dort „kippte der Supreme Court – in der Mehrheit mit konservativen Richtern besetzt – Mitte 2022 das seit Jahrzehnten gültige Abtreibungsrecht. Konservativ regierte Bundesstaaten haben seitdem zum Teil strikte Abtreibungsverbote erlassen. In den USA gibt es einen regelrechten Kulturkampf um das Thema“, wie beim Deutschlandfunk zu lesen ist.
In Frankreich hat laut SPIEGEL die Aufnahme in die Verfassung „in erster Linie symbolischen Charakter. Der Schwangerschaftsabbruch auf Krankenschein ist in Frankreich bis zur 14. Woche gesetzlich gewährleistet. Nach einer Umfrage von Ende 2022 befürworten 86 Prozent der Franzosen die Aufnahme in die Verfassung. (…) Der nun vorgestellte Gesetzentwurf erwähnt die ‚Freiheit zum‘, nicht aber das ‚Recht auf‘ einen Schwangerschaftsabbruch, was eine rechtlich schwächere Formulierung ist.“
In Deutschland, wo Abtreibung laut § 218 StGB immer noch ein Straftatbestand ist, prüfe die Bundesregierung ebenfalls eine Neuregelung, so der Deutschlandfunk. Sie lasse „derzeit prüfen, ob Abtreibungen außerhalb des Strafrechts geregelt werden können. Dafür hat sie eine Kommission eingesetzt, die im April Ergebnisse vorlegen soll. Dabei geht es grundsätzlich um die Frage, ob Abtreibungen rechtswidrig sind und nur unter bestimmten Umständen straffrei bleiben oder ob sie quasi legal werden sollen. Eine Frage von hoher symbolischer und richtungsweisender Bedeutung.“
Wie die Deutschen zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen stehen, dazu gibt es laut Deutschlandfunk mehrere Umfragen mit widersprüchlichen Ergebnissen – mal war eine Mehrheit dafür, mal eine Mehrheit dagegen.
Ein Beitrag von herCAREER,
veröffentlicht bei LinkedIn 04.03.2024