Sexismusprävention in der Arbeit
Nina Straßner ist Rechtsanwältin, Mediatorin und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie schult regelmäßig Unternehmen und Führungskräfte in allen Bereichen des AGG und betreut Präventionsprogramme rund um Sexismus und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz im Interesse einer modernen Unternehmenskultur für eine diskriminierungsfreie Zukunft
Sexismus ist wahrlich kein Partythema, aber er umgibt uns alle jeden Tag. Sexismus ist ein Stolperstein, wenn nicht sogar DER Stolperstein für Deine Karriere. Wir sprechen darüber wie Du ihn erkennst, was Du konkret dagegen tun kannst, welche Rechte Du hast und warum das Thema nicht nur Dich, sondern auch jede*n Arbeitgeber*in betrifft, ob wir wollen oder nicht.
Dieses MeetUp ist Teil der Karriere-MeetUps bei der herCAREER 2018, Ort und Zeitpunkt finden Sie im Programm.
Was können Betroffene tun, die im Job mit sexistischen Themen konfrontiert werden? Wie sollten sie reagieren?
Zunächst muss man Sexismus und sexuelle Belästigung unterscheiden. Das sind nicht nur rechtlich zwei paar Stiefel. Dann muss sich jede Seite sensibel für das Thema machen und zum Beispiel auch den sogenannten „wohlwollenden Sexismus“ erkennen lernen und abstellen. Wenn ein Kollege über eine Kollegin zum Vorgesetzten sagt: „Dein Mädel hat ja tatsächlich Köpfchen!“, dann darf sich „das Mädel“ als erwachsene Frau zu Recht fragen, wieso der glaubt über ihre Gehirnaktivität überrascht sein zu dürfen. Zudem meint er, sich eine Verniedlichung und auch ein gönnerhaftes Urteil leisten zu können. Man stelle sich das mal andersrum vor.
Hier sollten Führungskräfte und Betroffene klare Kante zeigen, von Anfang an und Sexismus klar benennen. Regelmäßig wird man dann zwar reflexhaft als „humorlos“ bezeichnet werden, aber Sprüche zum Aufpusten des eigenen Egos fielen eigentlich noch nie wirklich unter den Humorbegriff. Studien zeigen zudem, dass „humorlose“ Frauen als kompetenter wahrgenommen werden. Also lieber mit dem Vorwurf der angeblichen Spaßbremse leben, als sich von einer Frau oder einem Mann das Wasser abgraben zu lassen, die davon profitieren. Augenhöhe ist das Stichwort.
Welche Aufgabe haben Arbeitgeber*innen hier zu erfüllen?
Sie haben rechtliche Pflichten und natürlich auch ein betriebswirtschaftliches Interesse. Sexismus und das damit zusammenhängende, mangelnde Standing senkt nachweislich die Performance der Betroffenen. Einerseits also Work-Life-Balance Programme zu erarbeiten und Fitnesskurse zu bezahlen, um die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen zu steigern, andererseits aber Sexismus nicht als ernstzunehmendes und lösbares Problem einzuordnen, macht halt einfach keinen Sinn. Das kostet Mitarbeiter*innen, das kostet Geld, das kostet Ressourcen. Abgesehen davon haben Arbeitgeber*innen arbeitsrechtlich glasklar eine gesetzliche Fürsorgepflicht zu erfüllen und müssen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts nicht nur sanktionieren, sondern auch schon präventiv tätig werden, dass sowas gar nicht erst Platz hat. In meinen Seminaren für Unternehmen friemeln wir das auseinander und man glaubt gar nicht, wie positiv das aufgenommen wird und wieviel Laune das macht. Nachhaltig.
Was raten Sie Betroffenen, die beim Unternehmen kein Gehör finden?
Sexismus ist nur bedingt sanktionierbar. Die Grenzen zur sexuellen Belästigung sind aber fließend. Wenn der oben skizzierte Mitarbeiter noch hinzufügt: „Wenn die Dame auch so schnell in der Kiste ist, behalte ich die mal im Auge“, dann sind wir mittendrin im Kanon des AGG. Das ist rechtlich dann erst eine sexuelle Belästigung, wenn sich „die Dame“ davon belästigt fühlt. Sanktioniert das Unternehmen den Mitarbeiter hier nicht und trifft es keine Maßnahmen zum Schutz von Betroffenen, dann macht es sich glasklar schadenersatzpflichtig. Hier sollten Betroffene generell sehr schnell reagieren, da die Fristen im AGG geradezu lächerlich kurz sind. Ein Unternehmen, dass im akuten Vorfall reagiert und auch zusätzlich Prävention durch Schulungen geleistet hat, minimiert also sein Haftungsrisiko. Wer sich aber den Regeln verweigert, sollte sich nicht beklagen, wenn er verklagt wird. As easy as it is.
Auf der herCAREER geht es vor allem um den fachlichen Austausch, der auf den persönlichen Erfahrungen und dem Wissen der Sparringspartnerinnen aufsetzt. Zu welchen Themen können Sie im Vorfeld / auf der Messe / im Nachgang als Austauschpartnerin fungieren – in Schlagworten?
- Arbeitsrechtliche Programme
- Arbeitsrecht
- Arbeitsmodelle
- Sexismusprävention