Elternzeiten, die Pflege eines Kindes darüber hinaus, die Versorgung einer dementen Mutter und andere Aufgaben dieser Couleur – Frauen übernehmen auch im Jahr 2021 immer noch den Großteil der Fürsorgearbeit. In vielen Ehen und Beziehungen sind Frauen finanziell im Nachteil. Was sollten Frauen beachten, um finanziell unabhängig zu sein? Was passiert im Falle einer Trennung oder im Todesfall? Macht es Sinn, einen Ehe- oder Partnerschaftsvertrag abzuschließen? Wie lässt sich Altersarmut vermeiden? Wie stelle ich als Frau sicher, dass geleistete Fürsorgearbeit durch Elternzeit und Pflege auch finanzieller Wert beigemessen wird?
Thema
Familie & Beruf | Geld, Finanzen & Vorsorge | Steuer & Recht
Angaben zur Referentinnen
Sandra Runge ist Rechtsanwältin, genauer: Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Sie berät seit zehn Jahre Eltern, insbesondere Mütter, zu allen Rechtsfragen und Benachteiligungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Elternzeit und Wiedereinstieg. Sie ist Aktivistin für Elternrechte und weist über soziale Netzwerke und als Autorin immer wieder auf rechtliche Misstände hin. Sie ist zudem Mitgründerin von Coworking Toddler, ein Kinderbetreuungskonzept, das Kita und Arbeitsplatz unter einem Dach vereint, um Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Job und Familie zu ermöglichen.
Prof. Dr. Angelika Nake ist Professorin für Familien- und Jugendhilferecht, Betreuungsrecht am Fachbereich Soziale Arbeit an der Hochschule Darmstadt. Vor ihrer Lehrtätigkeit war sie unter anderem Sachverständige im Rechtsausschuss des Bundestags, besonders in den Bereichen Familienrecht und Erbrecht.
00:00:09-1 Moderation: Herzlich willkommen zum herCareer Voice Podcast. Hier sind Sie richtig, wenn Sie diverse und vor allem weibliche Perspektiven auf arbeitsmarktpolitische, gesellschaftliche und wissenschaftliche Themen hören wollen. Lernen Sie dabei von Rolemodels, ExpertInnen und Insidern und nehmen Sie wertvolle Anregungen für Ihre eigene Karriereplanung mit. Mit herCareer Voice fangen wir vielfältige Sichtweisen ebenso wie ganz persönliche Einblicke und Erfahrungen spannender Frauen ein. Von der herCareer Expo live und aus der herCareer Community.
00:00:40-8 Moderation: Sandra Runge ist Rechtsanwältin, genauer Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie berät seit zehn Jahren Eltern, insbesondere Mütter, zu allen Rechtsfragen und Benachteiligungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Elternzeit und Wiedereinstieg. Sie ist Aktivistin für Elternrechte und weist über soziale Netzwerke und als Autorin immer wieder auf rechtliche Missstände hin. Sie ist zudem Mitgründerin von Coworking Troddler, ein Kinderbetreuungskonzept, das Kita und Arbeitsplatz unter einem Dach vereint, um nämlich Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Job und Familie zu ermöglichen. Sie ist heute im Gespräch mit Professor Dr. Angelika Nake, Professorin für Familien- und Jugendhilfe und Betreuungsrecht am Fachbereich soziale Arbeit an der Hochschule Darmstadt. Vor ihrer Lehrtätigkeit war sie unter anderem Sachverständige im Rechtsausschuss des Bundestags, besonders in den Bereichen Familienrecht und Erbrecht. Die beiden sprechen über das Leben als Familie, also juristisch und finanzpolitisch betrachtet über Elternzeiten, die Pflege eines Kindes darüber hinaus, die Versorgung einer dementen Mutter und anderer Aufgaben dieser Couleur. Frauen übernehmen auch im Jahr 2021 immer noch den Großteil der Fürsorgearbeit. In vielen Ehen und Beziehungen sind Frauen finanziell im Nachteil. Was sollten Frauen also beachten, um finanziell unabhängig zu sein? Was passiert im Falle einer Trennung oder im Todesfall? Macht es Sinn, einen Ehe- oder Partnerschaftsvertrag abzuschließen? Wie lässt sich Altersarmut vermeiden? Wie stelle ich als Frau sicher, dass geleistete Fürsorgearbeit durch Elternzeit und Pflege auch finanzieller Wert beigemessen wird?
00:02:36-4 Sandra Runge: Dann begrüße ich ganz herzlich Frau Professor Dr. Nake. Wir sind ja hier zu unserem Podcast-Interview mit dem spannenden Thema, wie sichere ich mich finanziell ab in der Partnerschaft. Vor allem auch so ein bisschen mit dem Schwerpunkt, den ich besonders wichtig finde, gerade auch aus Sicht von Eltern, wie kann ich absichern, dass die Fürsorgearbeit, die ich leiste, mir später keine finanziellen Nachteile bringt, beispielsweise wenn ich ein, zwei Jahre in Elternzeit bin oder vielleicht dann auch später meine eigenen Eltern pflege. Ich stelle euch allen Frau Professor Dr. Nake vor. Sie ist Professorin an der Hochschule in Darmstadt. Ich komme übrigens aus der Nähe, ich bin in Frankfurt am Main geboren.
00:03:21-3 Angelika Nake: Okay.
00:03:22-9 Sandra Runge: Sie ist seit 20 Jahren Anwältin für Familienrecht, seit zehn Jahren Fachanwältin. Und sie forscht genau zu dem Themenbereich Ehegüterrecht. Und was ich besonders spannend fand, auch mit Blick in andere Länder, vielleicht kommen wir da auch noch mal dazu, das fand ich sehr interessant. Dass es ja auch in manchen anderen Ländern nicht so geregelt ist übrigens dann wie auch in Deutschland. Genau, dann würde ich gerne einfach schon mal mit ein paar Fragen direkt einsteigen, und ich hoffe, dass sich da so ein lockeres Gespräch draus ergibt.
00:03:53-1 Angelika Nake: Ich freue mich erst mal, vielen Dank, dass ich eingeladen bin. Ich finde das unglaublich wichtig, weil das ist so ein Thema, da traut man sich nicht gerne ran. Frauen denken gerne darüber nach, wie sie heiraten, denken aber häufig nicht drüber nach, was heißt das denn für mich? Und das kommt dann auch erst mal so als trockenes Recht rüber. Ist es vielleicht auch zum Teil, aber es ist ganz ganz wichtig, weil wir machen uns ja auch Gedanken drüber, wenn ich einen Arbeitsvertrag abschließe, da gucke ich doch, was heißt das denn für mich? Was bietet mir das für Chancen? Was bietet mir das für Risiken? Was passiert mit dem Geld, wie viel bekomme ich überhaupt? Und in der Ehe denken wir immer, das hätte nichts mit Geld, sondern nur mit Liebe zu tun. Es hat aber auch was mit Geld zu tun.
00:04:47-5 Sandra Runge: Ja genau. Im Vorgespräch hatten Sie ja auch gesagt, wenn man im Standesamt steht und seine Unterschrift leistet, bräuchte es eigentlich jemanden, der daneben noch mal steht und kurz aufklärt. Das fand ich so ganz anschaulich und spannend und da werden wir sicherlich ja gleich noch mal ein bisschen tiefer in die Materie eintauchen. Ich würde vielleicht gerne einfach mal mit der grundsätzlichen Frage anfangen, der ja auch immer ein Irrtum unterliegt. Das war für mich auch sehr spannend zu hören. Viele Frauen denken ja, wenn ich verheiratet bin, gehört mir ja automatisch die Hälfte. Folglich natürlich dann auch, wenn ich mich scheiden lasse. Ist das eigentlich richtig oder falsch? Und daran angeschlossen, welche Basics sollten Frauen kennen, was das Güterrecht betrifft? Weil ich glaube, wir sollten so ein bisschen erst mal mit diesen grundsätzlichen Dingen anfangen, um dieses Verständnis erst mal zu haben, was natürlich auch gesetzliche Regelungen in Deutschland betrifft.
00:05:41-5 Angelika Nake: Das ist leider dramatisch falsch. Und wirklich dramatisch, weil ich glaube, es ist leichter zu wissen, dass man nicht weiß, wovon es sich handelt, als zu glauben, ich wüsste worum es geht. Und das ist im Ehegüterrecht tatsächlich so. Wenn wir heiraten, dann gehen wir einen Vertrag ein. Da machen wir uns gar keine Gedanken drüber, weil wir denken an unser Kleid, an die Geschenke, wen lade ich ein. Es ist aber diese Unterschrift beim Standesbeamten, damit gehe ich einen Vertrag ein. In diesem Vertrag gehe ich Verpflichtungen und Rechte ein. Zum Beispiel dass man füreinander einsteht. Was uns allen ganz klar ist sind Unterhaltsleistungen. Wir wissen, in der Ehe muss man den anderen finanzieren und unterhalten, das ist uns klar. Auch nach der Ehe ist uns das klar. Wir wissen, Kinder, die in der Ehe geboren werden, sind von beiden die Kinder, gleichgültig von welchem Mann die Kinder abstammen, der Ehemann ist der rechtliche Vater, selbst wenn der biologische Vater jemand anderer ist. Das sind Regelungen, die mit der Ehe kommen. Und das Geld, was passiert denn mit dem Einkommen, das ich habe? Da hat es in 2014 mal eine Untersuchung vom Familienministerium gegeben und da hat man Leute gefragt, kennt ihr euer Güterrecht? Und da haben 90 Prozent, also 89 Prozent haben gesagt, ja. Wir leben zusammen in der Zugewinngemeinschaft. Und dann haben die Leute gefragt, was ist das denn die Zugewinngemeinschaft? Und dann sagen 89 Prozent aller Menschen auch heute noch sagen, das ist ganz klar, das was wir vor der Ehe hatten bleibt uns, das was wir in der Ehe erwerben gehört uns beiden zusammen. Das ist aber keine Zugewinngemeinschaft, sondern das ist die Errungenschaftsgemeinschaft. Die zum Beispiel in Spanien existiert, in Frankreich existiert, in 18 Ländern der EU haben wir als gesetzlichen Güterstand die Errungenschaftsgemeinschaft und da ist das ganz genau so. Bei uns ist das anders. Wir haben als Grundlage die Gütertrennung. Wir haben in der Ehe eine Gütertrennung. Das heißt, jeder macht mit seinem Geld was er will bis auf den Familienunterhalt. Also ich darf den Rest der Familie nicht verhungern lassen. Aber wenn ich das abgesichert habe, dann mache ich mit dem Rest von meinem Geld was ich will. Steht auch ganz klar im BGB, jeder verwaltet sein eigenes Geld selbst. Das heißt, das was mein Mann verdient gehört allein ihm. Was der damit macht, ist ganz alleine seine Sache. Das was ich verdiene gehört ganz alleine mir. Was ich damit mache, ist meine Sache. Die Zugewinngemeinschaft ist 1958 eingeführt worden, vorher …
00:09:11-1 Sandra Runge: Das wollte ich gerade fragen, was war denn davor?
00:09:13-2 Angelika Nake: … gab es den Güterstand der Verwaltung des Mannes.
00:09:17-2 Sandra Runge: Ja klar, das war noch eine andere Zeit.
00:09:18-1 Angelika Nake: Da haben sich die Frauen super drüber aufgeregt. Die durften noch nicht mal ihr eigenes Vermögen verwalten. Der Mann verwaltete alles. Also die Frauen haben dann gesagt, ich bin ja wie ein minderjähriges Kind oder wie behindert. Also ich darf noch nicht mal das was mir gehört verwalten. Es war auch Wunsch der Frauenpolitik zu sagen, wir wollen unser Geld für uns alleine. Und deswegen ist auch die Zugewinngemeinschaft eingeführt worden. Grundlage ist die Gütertrennung. Der Ausgleich des Zugewinns, das was gemeinschaftlich ist, findet erst statt am letzten Tag der Ehe. Also wenn ich sterbe oder wenn ich mich scheiden lasse. Dann haben wir einen sogenannten Stichtag. An diesem Stichtag wird geguckt, was ist denn noch da? Wenn ich eine klassische Ehe lebe, also für diese klassische Ehe ist die Zugewinngemeinschaft gar nichts. Die Zugewinngemeinschaft ist super für zwei Ehegatten, die beide arbeiten.
00:10:33-5 Sandra Runge: Genau, also mit klassisch meinten Sie gerade natürlich…
00:10:35-4 Angelika Nake: Mit Familie und die Frau reduziert ihre Berufstätigkeit.
00:10:39-6 Sandra Runge: Genau, man hat einen Hauptverdiener.
00:10:40-9 Angelika Nake: Die hat gar keinen Einfluss. Also das was der Mann mit seinem Einkommen macht, darauf habe ich überhaupt keinen Einfluss. Im Grunde genommen bin ich genauso wie ein Kind. Ich habe ein Anspruch auf Haushaltsgeld, weil ich muss ja mich und die Kinder unterhalten, daraufhin habe ich einen Anspruch, das nennt sich Familienunterhalt. Darüber hinaus habe ich aber gar keine Möglichkeit, Einfluss zu nehmen. Das heißt, am Ende der Ehe ist das eine Blackbox. Am Ende der Ehe wird dann die Blackbox geöffnet, dann müssen beide Auskunft geben über das was sie haben, was sie während der Ehe erworben haben. Ob das stimmt,…
00:11:21-9 Sandra Runge: … das ist natürlich auch schwierig, also das Vermögen dann quasi zu schätzen, aufzustellen, das ist wahrscheinlich noch eine andere Frage, aber das ist …
00:11:30-5 Angelika Nake: Diese Auskunft erteilt man nach dem Trennungsjahr. Im Trennungsjahr stehen die Leute noch füreinander ein. Also die meisten Leute gehen ja sehr verständig in eine Trennung. Also diese bösartigen Rosenkriege die gibt es auch, aber die sind ja nicht an der Tagesordnung, sondern die gehen vernünftig miteinander um und wollen dann auch schon die Sachen vernünftig aufteilen. Die wollen am Ende nicht mehr für den anderen bis zum Ende des Lebens Unterhalt bezahlen, aber die wollen schon eine faire Aufteilung. Also wenn man so fragt, das ist ganz klar, die wollen eine faire Aufteilung. Wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist, das heißt, die leben schon ein Jahr getrennt, ist die Solidarität ziemlich am Ende. Weil das ist der Zeitpunkt, wo häufig beide schon neue Partner haben. Und wenn beide einen neuen Partner haben, dann ist so der Wunsch, den anderen noch fair an dem Geld zu beteiligen, was man hat, sagen wir mal, nicht mehr ganz so hoch. Deswegen werden häufig Informationen einfach vergessen. Das kann ja schon mal passieren, dass man so ein Konto vergisst oder so.
00:12:50-0 Sandra Runge: Ja, zum Konto kommen wir später auch noch.
00:12:52-6 Angelika Nake: Und ich bin drauf angewiesen, dass der andere wahrheitsgemäß Auskunft erteilt, weil ich keinen Einfluss darauf habe. Es gibt keinen Negativbeweis. Ich könnte ja mal auf den Gedanken kommen, am Ende zu sagen, ich gucke mir die Auskunft des anderen an, ich glaube nicht, dass die stimmt, weil ich denke, bei der Bank XY könnte der noch Geld haben. Dann denkt doch jeder, dann soll der mal vorlegen, dass er da kein Konto hat. Darauf habe ich keinen Anspruch. Ich habe nur einen Anspruch, von ihm eine Liste zu bekommen und es ist ja leider heute auch noch so, dass meistens die Kinder von den Frauen versorgt werden, die Frauen gehen in Teilzeit, die Frauen verzichten auf Einkommen. Für die Männer ist Familie zu haben, zu heiraten von 4 20 und Kinder zu bekommen ein echter Karrierekick. Männer werden in diesem Zeitpunkt arbeitsrechtlich befördert.
00:13:50-7 Sandra Runge: Ja, da gibt es ja auch verschiedene Statistiken dazu.
00:13:54-3 Angelika Nake: Frauen nicht, das Gegenteil. Wenn eine Frau sagt, jetzt heirate ich und ich bekomme Kinder, dann kommt das gar nicht selten vor, dass sie arbeitsrechtlich auch benachteiligt wird. Das wissen Sie ja am besten als Arbeitsrechtlerin.
00:14:10-8 Sandra Runge: Klar, damit beschäftige ich mich auch sehr intensiv schon seit langer Zeit und ich sehe natürlich diese typischen Lebensläufe, Verläufe, Wiedereinstieg in den Job, wie schwierig das ist. Aber natürlich ist genau dieser Zusammenhang dann auch so wichtig. Also das große Ganze zu sehen, deswegen finde ich das auch wahnsinnig spannend, dass wir hier jetzt die Gelegenheit haben, da noch mal intensiv miteinander zu sprechen.
00:14:30-1 Angelika Nake: Und ich habe dann diese Auskunft am Eheende. Wo eigentlich keiner mehr für den anderen verantwortlich sein möchte. Für die Kinder schon, klar, aber nicht für den anderen. Und zu diesem Zeitpunkt werden dann die Gelder geteilt. Und der, der mehr hat, und das ist völlig gleichgültig, ob das der Ehemann oder die Ehefrau ist, die haben kein Interesse daran.
00:14:56-8 Sandra Runge: Klar, warum sollten…
00:14:58-6 Angelika Nake: Über die Maßen zugänglich zu sein, sagen wir mal.
00:15:02-5 Sandra Runge: Natürlich, ja klar, das ist natürlich oft konfliktbehaftet in so einem Zeitpunkt.
00:15:06-2 Angelika Nake: Und das ist ein riesiges Problem an dieser Zugewinngemeinschaft, weil die Leute denken, es gehört ja alles mir zur Hälfte und am Ende kommen die zum Anwalt und dann hören die, was ich mir schon angehört habe von Mandanten, die gesagt haben, das stimmt nicht, mir gehört doch die Hälfte. Wir haben ein Haus gebaut in der Ehe. Und dann frage ich, ja und waren Sie beim Notar? Nö warum denn?
00:15:32-2 Sandra Runge: Stehen Sie im Grundbuch?
00:15:34-7 Angelika Nake: Genau, das wissen sie sowieso nicht häufig. Gerade nach einer langen Ehe. Aber ob man beim Notar war, ob man da hingegangen ist, daran kann man sich häufig noch erinnern, auch nach langen Jahren. Aber die Vorstellung ist, es ist in der Ehe gekauft worden, da gehört mir die Hälfte und das ist das fatale, weil ich werde aufgeklärt über die rechtliche Situation zu einem Zeitpunkt, an dem ich nichts mehr ändern kann. Das ist dann durch.
00:16:05-4 Sandra Runge: Genau. Genau da andockend noch mal die Frage, vielleicht geht das ja auch einigen der Zuhörerinnen und Zuhörer hier so, nehmen wir jetzt mal an, verliebt, verlobt, vielleicht schon verheiratet oder bald verheiratet, Sie hatten vorhin schon so schön gesagt, naja Brautkleid und die große Hochzeitsparty wird organisiert, was sollte man denn trotzdem beachten und in Erwägung ziehen? Wir haben jetzt gesagt, es gibt ja, wenn man nichts macht, die Zugewinngemeinschaft, aber was sollte ich denn vielleicht doch tun, insbesondere natürlich aus Frauensicht, wenn ich weiß, naja so in ein paar Monaten heiraten wir oder wir sind gerade frisch verheiratet, was würden Sie denn einer Frau raten, was sollte die tun?
00:16:45-2 Angelika Nake: Wenn sie einen wesentlichen Schritt im Leben machen, dann machen Sie sich schon Gedanken über die rechtlichen Zusammenhänge. Sie fangen an zu arbeiten. Vielleicht eine tolle Position, dann gucken Sie sich doch den Arbeitsvertrag an, Sie besprechen den auch mal mit jemandem, der sich da auskennt.
00:17:06-6 Sandra Runge: Klar, ich verhandle auch nach, mein Gehalt vor allem.
00:17:09-6 Angelika Nake: Genau, Sie gehen doch da nicht blauäugig hin und sagen, ach das war so ein nettes Gespräch mit meinem Arbeitgeber, das wird schon alles in Ordnung sein, das unterschreibe ich mal. Sie mieten sich eine große Wohnung an, machen Sie genau das gleiche, Sie fragen mal jemanden, Sie gucken auf den Vertrag, Sie fragen mal jemanden und machen sich dann Gedanken drüber, was wünsche ich mir denn, wie lange will ich in der Wohnung bleiben, wie lange will ich in dem Job bleiben? Will ich danach wechseln? Will ich in dem Job aufsteigen? Man plant doch. Das tun wir in unseren Ehen nicht. Sondern wir heiraten, haben keine Ahnung, was wir da unterschreiben und unterschreiben im Grunde genommen einen Vertrag von der Stange, den wir noch nicht mal wirklich kennen. Sie dürften bei der Bank so gar keinen Kredit aufnehmen, weil da müssen Sie ja unterschreiben, dass man Sie aufgeklärt hat und Sie wissen, dass Sie das Geld zurückbezahlen müssen. Das tun wir bei unseren Eheunterschriften beim Standesamt nicht. Die Leute unterschreiben beide und wisse nicht was es heißt. Man müsste sich doch mal Gedanken drüber machen, so wie ich das bei einem Arbeitsvertrag, bei einem Mietvertrag auch mache, was soll denn aus meiner Ehe werden? Und es gibt ja ganz verschiedene Wege. Die einen sagen, ich hätte gerne, jetzt mal das Extrem, fünf Kinder, der Mann möchte arbeiten, ich möchte mich um die Kinder kümmern. Möglicherweise ist es umgekehrt, vielleicht will man gar keine Kinder, vielleicht möchte man zwei Kinder, ein Jahr aussetzen mit jedem Kind, dann wieder Teilzeit einsteigen. Da macht man sich doch schon mal Gedanken drüber, man redet dabei auch mal drüber mit dem anderen bei einem Bier, aber man schließt nichts ab, man vereinbart nichts. Es ist alles unverbindlich, man hätte ja, man könnte, ich bleibe in diesem Standartvertrag von der Stange, den ich beim Standesbeamten unterschrieben habe und mache mir nie Gedanken darüber, passt das denn für mich?
00:19:27-6 Sandra Runge: Also mit dem Standardvertrag meinen Sie, man geht zum Standesbeamten, setzt sein ja darunter, wir sind verheiratet.
00:19:34-0 Angelika Nake: Zugewinn.
00:19:34-9 Sandra Runge: Ja, ich finde den Vergleich ganz spannend mit Arbeitsverträgen, vielleicht auch mit Mietverträgen, also man hat natürlich da, es ist etwas sehr erhebliches, ist sehr einschneidend im Leben. Das finde ich einen super Vergleich, also vielleicht kann man das auch mal so ein bisschen mitnehmen. Und man muss ja bei einem Ehevertrag, also das klingt ja immer doch so ein bisschen naja unromantisch, unsexy, wie kann man denn dieses Image von so einem Ehevertrag ein bisschen… also man ist jetzt verliebt, man sitzt da bei einem tollen Abendessen und dann redet man über Träume, gemeinsame Zukunft, über Reisen, vielleicht auch über Kinder und dann irgendwie so, äh Ehevertrag, das ist ja schon so ein Downer irgendwie. Also wie kann man denn vielleicht auch mal so einen positiven Blick mehr auf den Ehevertrag bekommen?
00:20:17-4 Angelika Nake: Warum ist das. Ja, das ist so, ich verstehe das auch. Aber warum ist das denn so? Ich höre mir immer an, Eheverträge sind eine Misstrauensbekundung. Das verstehen wir aber nur beim Ehevertrag so. Ich wüsste keinen anderen Vertrag, wo wir von Anfang an annehmen, das sei eine Misstrauensbekundung. Wenn ich mit meinem Arbeitgeber einen Vertrag abschließe, dann ist das doch eine Vertrauensbekundung, weil ich würde doch nicht bei einem Arbeitgeber anfangen zu arbeiten, der mir super unsympathisch rüberkommt und ich schon weiß, der bezahlt mich total schlecht.
00:20:57-2 Sandra Runge: Ja.
00:20:58-2 Angelika Nake: Also wenn ich den Arbeitsvertrag unterschreibe, dann denke ich, das ist meine Firma, das ist mein Arbeitgeber, das ist eine Vertrauensbekundung. Nur beim Ehevertrag, wir denken immer, Eheverträge sind immer nur aufs Scheitern ausgelegt. Selbstverständlich beinhaltet ein guter Ehevertrag Regelungen fürs Scheitern. Ein guter Arbeitsvertrag aber auch, ist ja auch völlig klar.
00:21:29-8 Sandra Runge: Klar, natürlich, da gibt es auch Regelungen zur Kündigung, vielleicht sogar zu einer Abfindung.
00:21:34-0 Angelika Nake: Genau, ein guter Ehevertrag beinhaltet aber auch Regelungen fürs Zusammenleben. Zum Beispiel wenn ich mir überlege, Kinder zu bekommen.
00:21:44-5 Sandra Runge: Genau, das wäre nämlich auch praktischerweise meine nächste Frage, weil ich da gerne mal so ein bisschen den Fokus auf das Thema Kinder setzen würde. Viele setzen ja doch ein Jahr aus, Elternzeit zwei Jahre, vielleicht bekommt man ein, zwei, drei Kinder, dann von 7 20 summiert sich das schon, dann ist man plötzlich bei mehreren Jahren und in der Zeit leisten wir ja Fürsorgearbeit und das ist auch aus meiner Perspektive eine sehr wichtige Frage, wie kann ich denn in einem Ehevertrag a) natürlich Kinder regeln? Da gibt es natürlich Dinge wie Sorgerecht und so was alles, das ist natürlich auch klar. Aber vielleicht auch mehr diesen Aspekt, wenn ich in der Zeit keine Erwerbsarbeit geleistet habe, sondern mich hauptsächlich um die Kinder gekümmert habe, wie vermeide ich denn durch geschickte Regelungen im Ehevertrag, ohne da jetzt auf Wortlaut oder Details einzugehen, dass ich später keinen finanziellen Nachteile habe, wenn ich jahrelang Fürsorgearbeit geleistet habe für die Kinder. Das fände ich noch mal so einen spannenden Aspekt.
00:22:36-4 Angelika Nake: Das erste Problem ist natürlich, dass Altersarmut weiblich ist. Dieser Spruch der stimmt. Im Osten, also in den neuen Bundesgebieten, ist das noch nicht so, weil da haben die Frauen alle Vollzeit gearbeitet. Die Frauen in den neuen Bundesländern haben ähnliche Renten, ein bisschen drunter, aber ähnliche Renten wie die Männer. Im Westen ist das anders. Die Durchschnittsrente der Frau beträgt derzeit, glaube ich, 700 Euro. Das ist nicht viel.
00:23:13-7 Sandra Runge: Nein.
00:23:14-7 Angelika Nake: Da werden Sie schwerlich von leben können. Wenn ich mich dafür entscheide, zu Hause zu bleiben, muss ich wissen, dass mich dieses System auch nicht absichert. Unser System, das ist unabhängig von der Zugewinngemeinschaft, unser System hat ja einen sogenannten Versorgungsausgleich. Das heißt, wenn man sich scheiden lässt, bekomme ich die Hälfte der Rentenanwartschaften von dem anderen, jeweils wechselweise. Also ich gebe meine Hälfte, die ich in der Ehe erworben habe, ab, der andere Ehegatte auch. Heißt aber, wenn einer ganz wenig hat, dann gibt der natürlich nichts ab, bekommt aber die Hälfte von dem noch dazu. Deswegen, wenn ich längere Zeit aussteige aus der Berufstätigkeit muss ich mir mit meinem Ehegatten, und der wird am Ende dafür auch dankbar sein, weil es ihn ja auch schützt, muss ich mir Gedanken darüber machen, wie ich zusätzlich Altersvorsorge betreibe. Und das kann ich in dem Ehevertrag problemlos vereinbaren. Dass wir besprechen, wie wollen wir das denn? Dafür gibt es natürlich keine Standardregelung von der Stange. Man kann sich überlegen, dass die Mutter, die zu Hause bleibt, eine zusätzliche Lebensversicherung macht, dass man möglicherweise eine Immobilie erwirbt für diese Frau, die im Alter ihr, wo sie keine Miete mehr bezahlen muss, dafür verzichtet man auf den Rentenausgleich. Das kann ich in so einem Vertrag mir überlegen, wie hätte ich es denn gerne und bin dann nicht auf die Standardregelung, die das Gesetz… das Gesetz macht eine Regelung, die für alle gilt. Und für 50 Prozent mag die auch gut sein und für die anderen 50 Prozent eben nicht. Aber da macht das Gesetz keine Unterschiede.
00:25:26-0 Sandra Runge: Ja, nein, es macht ja Sinn, also gerade natürlich mit Blick auf die Altersabsicherung, das macht sich natürlich bemerkbar, das ist klar. Wie ist es denn aber, wenn ich sage zum Beispiel, ich habe ein gutes Gehalt, ich will aber jetzt ein Jahr in Elternzeit gehen, ich kriege das magere Elterngeld, vergleichsweise, macht es denn Sinn, auch vielleicht für solche Zeiten schon, ich sage mal, eine zusätzliche finanzielle Unterstützung vom Partner oder so was in der Richtung zu regeln, dass man sagen kann, ich möchte definitiv keinen Nachteil haben, wenn ich mich um die Kinder kümmere oder in Elternzeit gehe oder in Teilzeit gehe? Also jetzt einfach mal so ganz ins Unreine gesprochen. Du, lieber Partner, du überweist mir monatlich einen Ausgleich, damit ich sozusagen auf mein altes Gehalt komme, gibt es so was, ist so was sinnvoll zum Beispiel, also um nicht … klar, Altersabsicherung ist ein Thema, das ist aber dann oftmals noch ganz weit weg, das kommt ja häufig auf das Hier und Jetzt an. Passiert so was oder ist das eher unüblich?
00:26:20-6 Angelika Nake: Das wäre wahnsinnig sinnvoll. Also wie gesagt, Sie haben einen Taschengeldanspruch, das ist schon bisschen erschütternd.
00:26:30-9 Sandra Runge: Alleine schon Taschengeld. Ich kenne den Paragraphen, ja.
00:26:31-3 Angelika Nake: Da steht im BGB drin und da steht drin, dass man in der Ehe einen Taschengeldanspruch gegenüber dem anderen Ehegatten hat. Das zeigt ja schon, was das auch für eine Hierarchie ist.
00:26:44-5 Sandra Runge: Ja klar, das steckt noch in unseren Gesetzen drin.
00:26:46-7 Angelika Nake: Wenn ich dann sage, ich hätte gerne mein Taschengeld. Das beträgt, das fünf Prozent vom Nettoeinkommen des anderen. Das ist jetzt auch nicht üppig, fünf Prozent ist jetzt nicht der Wahnsinn. Kommt schon bisschen fies rüber. Von daher, ich glaube auch, auch wenn man sich im Alter überlegt, sagen wir mal so, Geld spielt ja doch im Leben eine Rolle. Und es spielt durchaus eine Rolle, ob Sie in einer Beziehung Bittsteller sind und um das Haushaltsgeld fighten oder ob Sie selbstständig mitentscheiden können. Ob Sie sagen können, hier jeder hat Festkosten, danach entscheiden wir gemeinsam, was wir mit dem Geld machen. Das macht was mit Ihnen.
00:27:48-3 Sandra Runge: Ja klar, auf jeden Fall.
00:27:49-9 Angelika Nake: Als ich Anwältin geworden bin, dachte ich so, das gibt es doch gar nicht mehr mit Haushaltsgeld. Es würde Sie betroffen machen, wenn Sie wüssten, in wieviel Ehen das tatsächlich noch der Fall ist, dass der- oder diejenige, die zu Hause ist, und das macht auch keinen Unterschied, ob das ein Mann oder … also Frauen sind nicht die besseren arbeitenden Ehegatten, sagen wir mal so.
00:28:19-7 Sandra Runge: Ja. Gibt es dazu Zahlen? Wahrscheinlich schwierig, ne?
00:28:25-5 Angelika Nake: Ne. Also ist so ein persönlicher Eindruck tatsächlich.
00:28:29-8 Sandra Runge: Vielleicht ist es auch so ein Generationending noch so ein bisschen oder?
00:28:32-1 Angelika Nake: Nee, das sind auch junge Frauen. Nur das sagen die dem Scheidungsanwalt und der Scheidungsanwältin, sonst niemandem, weil es wahnsinnig peinlich ist.
00:28:44-3 Sandra Runge: Das kann ich mir vorstellen, dass das unangenehm ist.
00:28:45-1 Angelika Nake: Aber in der Situation muss man halt rausrücken. Dann fragt ja der Anwalt, warum haben Sie denn gar keine Ahnung, wie hoch das Einkommen des anderen ist?
00:28:54-1 Sandra Runge: Warum hatten Sie jahrelang einen Minijob?
00:28:56-6 Angelika Nake: Da muss ja da irgendwas nachgeliefert werden. Und dann kommt das raus, dass sie keine Kontovollmacht hatten, sondern nur Haushaltsgeld bekommen haben und das macht was mit Ihnen. Und deswegen sollte man auch in der Ehe drauf achten, dass man paritätisch entscheidet.
00:29:18-5 Sandra Runge: Klar, und dazu gehören auch finanzielle Themen natürlich.
00:29:22-0 Angelika Nake: Es ist auch für die Beziehung das bessere.
00:29:25-5 Sandra Runge: Klar, ich habe es jetzt, glaube ich, selten in meinem Bekanntenkreis, also vielleicht redet man auch nicht so darüber.
00:29:28-4 Angelika Nake: Man redet nicht darüber.
00:29:30-3 Sandra Runge: Das ist auch vielleicht so ein bisschen so ein Tabu, aber ich denke von der Grundidee, wieso sollte man nicht finanziell genauso gut dastehen, während man sich um die Kinder kümmert oder in Teilzeit arbeitet als davor? Also viele erleben das ja, diesen typischen Karriereknick, wenn die Kinder kommen, natürlich auch in finanzieller Hinsicht. Ich glaube, ich habe irgendwo mal gelesen, dass Frauen nach dem Wiedereinstieg in den Job nach der Elternzeit, ich glaube, 70 Prozent weniger Geld verdienen als davor. Jetzt natürlich ein bisschen auf den Durchschnitt gerechnet, wenn sie natürlich auch voll aussetzen.
00:29:59-7 Angelika Nake: Diese Werbung, dieser Spruch, ich bin eine Familienmanagerin, es gab ja eine Werbung darüber, setzt sich in der Wirtschaft aber nicht durch. Es ist eine Qualifikation, so mal alles gemanagt zu haben. Es ist eine Qualifikation, sie wird aber nicht vergütet.
00:30:19-0 Sandra Runge: Ja, das ist ja auch wieder dieses Thema, Fürsorgearbeit, wie finanzieren wir Fürsorgearbeit im Vergleich zu Erwerbsarbeit. Sicherlich ein Thema, was uns die nächsten Jahre auch noch sehr stark beschäftigen wird, auch politisch. Wir hatten jetzt schon so ein bisschen über Konten gesprochen. Macht es denn Sinn, ein gemeinsames Konto zu haben, ein getrenntes Konto, auch mit Blick auf mögliche, ich sage jetzt mal, Schicksalsschläge wie Tod oder wie Scheidung. Was raten Sie da?
00:30:46-6 Angelika Nake: Wenn Sie wirtschaftlich selbstständig sind, brauchen Sie kein gemeinsames Konto.
00:30:55-4 Sandra Runge: Ganz kurz, Entschuldigung, das gemeinsame Konto kann ja dann oft auch ein Argument sein, so, warum soll ich dir denn jetzt noch extra Geld bezahlen, wir haben doch hier unser gemeinsames Konto. Dann ist natürlich wahrscheinlich die Frage, ist das ein echtes gemeinschaftliches Konto oder hat man nur vielleicht eine Vollmacht oder eine Zugangsmöglichkeit, also ich glaube, das sind ja auch noch mal so ein paar Spitzfindigkeiten, die wichtig sind.
00:31:17-7 Angelika Nake: Ja, es gibt das sogenannte Und-Konto und das sogenannte Oder-Konto. Bei den alten Ehen haben wir das ja ganz häufig so, dass die Frauen nicht wieder zurückgehen in die Berufstätigkeit. Auch heute nach haben wir viele Hausfrauen, die tatsächlich dann auch nicht mehr arbeiten. Wenn Sie da keinen Zugriff, keine Vollmacht aufs Konto haben und dem anderen passiert was, ist das der Beginn einer Katastrophe. Also das sage ich jetzt mal, ist jetzt nicht despektierlich gemeint, wenn der gleich stirbt, haben wir ja ein Erbrecht. Wenn der aber in der Klinik liegt und nicht zurechnungsfähig ist, habe ich keinen Zugriff aufs Konto, ich muss erst einen Antrag auf eine Betreuung stellen, das kann durchaus ein bisschen dauern. Das heißt, ich kann kein Geld abheben, ich kann keine Miete bezahlen, ich kann nichts. Ich bin quasi drauf angewiesen, dass mir irgendjemand Geld zur Verfügung stellt, um die erste Zeit zu überbrücken. Deswegen ist es absolut wichtig, dass man eine Kontovollmacht hat für solche Fälle. Wir denken immer, uns passiert nichts, aber die Realität ist ja nicht so, jedem kann was passieren. Deswegen, das ist wichtig. Wenn ich in die Scheidung gehe, dann wird der andere mir die Vollmacht sofort kündigen. Wenn ich ein sogenanntes gemeinschaftliches Konto habe, kann er das nicht.
00:32:58-8 Sandra Runge: Das heißt, gemeinschaftliches Konto, ich bin von Anfang an gleichberechtigter Partner, wir gehen gemeinsam zur Bank, wir müssen gemeinsam unterschreiben und ich kann verfügen wie ich möchte.
00:33:09-1 Angelika Nake: Das Konto läuft auf die Eheleute Müller, nicht nur auf Herrn Müller mit Vollmacht für Frau Müller, dann kann er das nicht. Langfristig wird der einfach seinem Arbeitgeber sagen, ich mache ein neues Konto auf und überweise das Geld darauf. Aber es ist, glaube ich, heute nicht mehr … also ein Mann, der mir noch nicht mal eine Kontovollmacht einräumt, da würde ich jedem dringend davon abraten.
00:33:47-5 Sandra Runge: Also Augen auf bei der Partnerwahl.
00:33:49-8 Angelika Nake: Das ist keine gute…
00:33:50-3 Sandra Runge: Wie es immer so schön heißt.
00:33:50-8 Angelika Nake: Das ist keine gute Basis. Genau.
00:33:56-0 Sandra Runge: Vielleicht noch mal eine Sache, vielleicht ist ja jetzt auch nicht jeder verheiratet, vielleicht auch von den Zuhörerinnen und Zuhörern, kann man denn entsprechende Regelungen auch treffen, wenn man schon lange in einer Partnerschaft ist und auch davon ausgeht, dass es noch andauert, vielleicht auch gemeinsame Kinder hat, aber nicht verheiratet ist. Also da gibt es auch Wege, um quasi ehevertragsähnliche Vertragskonstrukte zu entwerfen?
00:34:20-8 Angelika Nake: Es gibt Partnerschaftsverträge, die ich abschließen kann. Ich kann aber bestimmte Sachen, so wie Ehegüterrecht… im Ehegüterrecht gibt es bestimmte Sachen, die Eheleute begünstigen. Mal angenommen, wir trennen uns, ich habe drei Kinder, dann kann ich den Antrag stellen, dass mir die Wohnung zugewiesen wird vom Richter und ich steige in den alten Mietvertrag ein. Bei unseren steigenden Mieten ist das gar nicht so uninteressant. Und ich steige in diesen alten Mietvertrag ein. Das ist eine Regelung im BGB, die kann ich beispielsweise nicht herbeiführen. Also ich kann, wenn ich nicht verheiratet bin…
00:35:08-4 Sandra Runge: Also nicht eins zu eins.
00:35:08-9 Angelika Nake: … kann ich es nicht eins zu eins herstellen. Aber ich habe gar keine Absicherung als nicht eheliche Lebensgemeinschaft. Von daher wäre das gerade in dieser Situation natürlich wirklich wichtig, ich habe zum Beispiel gar keinen Unterhaltsanspruch.
00:35:31-1 Sandra Runge: Wollte ich gerade sagen, Unterhalt auch in Bezug auf Kinder oder auch auf mich selbst, das ist natürlich sicherlich sehr wichtig der so was wäre wichtig zu regeln.
00:35:40-4 Angelika Nake: Und da gibt es, also das, was eigentlich auch noch mal ein ziemliches Drama ist, ist der Unterschied zwischen Sozialrecht und Unterhaltsrecht und dem Zivilrecht. Das heißt, Sie leben mit jemandem zusammen, mit dem sind Sie nicht verheiratet, Sie verlieren beide Ihren Job, gehen zum Jobcenter und dann sagt das Jobcenter, das betrachtet sie als Bedarfsgemeinschaft. Das heißt, der andere oder die andere, mit dem Sie überhaupt nicht verheiratet sind, dem gegenüber haben Sie keinen Unterhaltsanspruch und der ist Ihnen natürlich von 12 20 nicht zum Unterhalt verpflichtet, weil Sie sind nicht verheiratet. Unterhaltsansprüche ergeben sich nur durch diese Unterschrift beim Standesbeamten. Da sagt aber jetzt das Jobcenter und unser Sozialrecht sagt, Moment mal, das stimmt ja schon, aber Sie leben ja zusammen, deswegen betrachte ich als Sozialrecht betrachte Sie als Bedarfsgemeinschaft, so als ob Sie verheiratet wären. Das heißt, Sie bekommen kein Geld vom Jobcenter, sondern der andere muss quasi, sollte bezahlen, muss er aber nicht. Das ist eine klare Netzlücke quasi.
00:37:04-1 Sandra Runge: Und so was könnte man dann auch theoretisch abfedern durch einen Vertrag oder so.
00:37:07-9 Angelika Nake: So was sollte man abfedern. Wenn man sich entscheidet, es ist ja, man kann ja sagen, ich möchte diese Ehe nicht, das ist mir zu antiquiert oder was auch immer.
00:37:18-1 Sandra Runge: Klar, es gibt ja viele, die wählen ja nicht die Form Ehe aus.
00:37:22-3 Angelika Nake: Genau, das wollen wir nicht. Aber man sollte bestimmte Sachen dann doch klären. Zum Beispiel Unterhalt, zum Beispiel, wie machen wir das denn mit den Finanzen? Gerade wenn ich Kinder bekomme, muss ich mir ja Gedanken drüber machen, ich bekomme keinen Versorgungsausgleich. Der Versorgungsausgleich in der Ehe ist unzureichend. Ohne Ehe ist er null. Das ist noch mal schlechter.
00:37:54-5 Sandra Runge: Ja. Das finde ich auch wichtig. Das heißt zusammengefasst, man kann natürlich nicht nur im Rahmen eines Ehevertrages, sondern auch wenn man nicht verheiratet ist, entsprechende vertragliche Vereinbarungen treffen.
00:38:05-3 Angelika Nake: Klar.
00:38:05-8 Sandra Runge: Gehe ich dann natürlich am besten zum Familienrechtsanwalt, eventuell zum Notar, je nachdem. Ja gut. Was mich jetzt noch mal interessieren würde, Sie haben ja vorhin gesagt, Altersarmut ist weiblich. Das finde ich einen sehr spannenden Satz und wir hatten das ja vorhin schon so ein bisschen angerissen, was man eventuell für Vorsorgen treffen kann. Vielleicht noch mal ganz kurz zusammengefasst, also was ist das wichtigste, wie vermeide ich Altersarmut, was sollte ich als Frau beachten und zu welchem Zeitpunkt sollte ich anfangen, mich damit intensiver zu besänftigten?
00:38:42-0 Angelika Nake: Im Grunde genommen muss ich als Frau tatsächlich arbeiten und das wird auch nicht besser werden. Wenn erst mal die Jahrgänge, die 60er und 61er Jahrgänge in Rente gehen.
00:38:56-3 Sandra Runge: Die Babyboomer, die heißen doch so schön.
00:38:58-8 Angelika Nake: Die Babyboomer, genau, wird das noch mal anders. Ich muss als Frau für meine Finanzen ganz anders in den Blick nehmen. Es gibt mittlerweile und das finde ich super, es gibt mittlerweile Beratungen für Frauen, also Finanzberatungen für Frauen.
00:39:19-9 Sandra Runge: Ja, sieht man ja immer mehr.
00:39:21-1 Angelika Nake: Weil Frauen haben ein anderes Anlageverhalten. Die sind häufig nicht so risikoorientiert, die sind nicht so aktienaffin, so dieses Spielergen haben die öfter nicht, sondern die haben eine andere Form von Anlagen. Die wollen auch nicht jeden dritten Tag in irgendeine Zeitung gucken, um zu gucken, was passiert denn mit meinen Aktien, sondern die haben tatsächlich ein anderes Anlageverhalten. Mittlerweile gibt es Beratungen für Frauen. Und bei den meisten Frauen ist das so, wenn man sich erst mal so eingearbeitet hat, dann fängt es auch an Spaß zu machen. Das ist ganz ganz wichtig, dass ich für mich Altersvorsorge betreibe und Finanzvorsorge betreibe und idealerweise mich von jemandem beraten lasse, der Frauen berät. Wissen Sie, wenn Sie mit einem Mann so zum Berater kommen und Sie reden dann von Aktien und der Mann neben Ihnen erzählt Ihnen dann sofort, was mit seinem Aktiendepot ist und so, da werden Sie ja so klein mit Hut.
00:40:29-4 Sandra Runge: Kommt man gar nicht zu Wort.
00:40:30-8 Angelika Nake: Dann fragt man dann auch nicht mehr. Deswegen ist das interessant, aber warum sollten wir das nicht machen?
00:40:37-5 Sandra Runge: Klar.
00:40:38-5 Angelika Nake: Wir sind super ausgebildet, wir machen die besseren Abiture im Moment, wir können das und wir sollen es tun.
00:40:48-5 Sandra Runge: Ja, also das heißt, grundsätzlich wäre eher der Ratschlag, natürlich am Ball bleiben, im Job bleiben, nicht zu lange aussetzen. Teilzeit ist wahrscheinlich eigentlich auch so ein Rentenkiller, aber natürlich muss man auch schauen, man kann ja keinem einen Lebensentwurf vorschreiben. Also das finde ich ja auch immer wichtig, man trifft ja eine Entscheidung und sagt dann, ja gut, ich setze so lange aus, ich möchte nur in Teilzeit arbeiten. Ich glaube, da muss man ja auch gucken, wie stellt man sich da auf. Aber wenn es dem …
00:41:15-4 Angelika Nake: Teils, dann ist…
00:41:16-2 Sandra Runge: …dem so ist, dann muss man natürlich sagen, ich gleiche es irgendwie aus, das ist ja der Punkt wahrscheinlich.
00:41:21-2 Angelika Nake: Teilzeit ist ein Rentenkiller. Viele Frauen fangen aber gerade in der Familienphase mit Selbstständigkeiten an. Und da muss man drauf achten, …
00:41:33-9 Sandra Runge: Aber bekommen die überhaupt einen Kredit? Das ist ja auch schwierig.
00:41:36-3 Angelika Nake: Es gibt ja mittlerweile, eigentlich ist das erschütternd, es gibt mittlerweile so ein System für Deutschland, das es auch für Afrika und Asien gibt, nämlich sogenannte Kleinkredite, Frauenkleinkredite.
00:41:52-0 Sandra Runge: Also ich habe tatsächlich eine kurze Anekdote. Vor wirklich ein, zwei Wochen von einem Fall gehört, dass sich zwei Frauen selbstständig machen wollten und einen Kredit aufnehmen wollten und die eine kam mit so einer Murmel und hat sich da hingesetzt und das wurde dann unter anderem mit Hinweis auf die Schwangerschaft abgelehnt. Also das ist, weil man ihr nicht zugetraut hat, dieses Geschäftsmodell jetzt hochzubringen in dem nächsten Jahr. Man hat sie dann natürlich gleich wieder in eine Schublade reingelegt. Ist natürlich auch nicht so einfach, so zu sagen, ich mache jetzt hier mein eigenes Ding und brauche dafür eine finanzielle Grundlage oder möchte irgendwas anlegen. Ich weiß nicht, ob da auch immer von Seiten der Banken überhaupt so ein Vertrauen da ist.
00:42:29-0 Angelika Nake: Wenn Sie sich mit Frauengründungen beschäftigen, dann stellen Sie fest, dass Frauen kleinere Kredite wollen. Frauen wollen sich nicht hoch verschulden. Völlig anders, die meisten Frauen gehen nicht zur Bank und sagen, ich plane mal dieses und jenes, ich brauche dafür eine halbe Million, sondern die sagen, ich plane dieses und jenes, ich will mal klein anfangen, erst mal ohne Mitarbeiter, ich brauche 20.000. So und dann sagt die Bank direkt, das ist für uns völlig uninteressant, weil 20.000 was will man denn damit? Und deswegen gibt es mittlerweile tatsächlich, ich hatte mal ein Gespräch mit den Social Business Women, ich weiß gar nicht, ob man das jetzt hier so sagen darf.
00:43:08-4 Sandra Runge: Bestimmt.
00:43:10-2 Angelika Nake: Aber die geben Kleinkredite tatsächlich, für so Sachen geben die Kleinkredite. Und Frauen sind wahnsinnig erfolgreich in der Gründung, gehen viel seltener in die Insolvenz, weil sie von grundauf quasi aufbauen und sich dann vergrößern. Und da muss man drauf achten. Selbstständigkeit ist natürlich eine tolle Sache für Frauen, um das Leben zu organisieren.
00:43:36-8 Sandra Runge: Klar, man ist flexibel, man kann sich die Arbeitszeit sehr viel freier einteilen.
00:43:41-4 Angelika Nake: Genau.
00:43:42-5 Sandra Runge: Ich kenne sehr viele Frauen, die gerade in der Elternzeit auch sagen, jetzt ist eine Zäsur, ich orientiere mich beruflich neu, ich möchte lieber zum Laternenbasteln in den Kindergarten nachmittags und arbeite dann noch mal nachts zwei Stunden. Also die Flexibilität hat man ja als Selbstständige, das hat ja einen großen Charme.
00:43:58-1 Angelika Nake: Aber da muss ich von Anfang an dran denken, dass ich Altersvorsorge betreibe. Dass ich die Kohle, die ich verdiene, nicht in den Haushalt gebe. Das machen nämlich Frauen gerne, dass die so rundrum so Haushaltssachen und den Urlaub finanzieren und sich selber darüber vergessen.
00:44:15-9 Sandra Runge: Also das heißt, für alle, die sich selbstständig machen möchten, die sollten natürlich immer dieses Altersvorsorgethema im Blick haben, das unabhängig natürlich versuchen zu regeln und vielleicht auch privat da noch mal vorsorgen.
00:44:27-3 Angelika Nake: Ja, und das Geld genauso, wenn ich jetzt abhängig arbeiten würde, würde ich ja einen bestimmten Anteil, nämlich diese 20 Prozent in die Rentenversicherung einbezahlen. Diese 20 Prozent von meinem Gewinn muss ich einfach nehmen und in meine Altersvorsorge stecken und nicht …
00:44:45-1 Sandra Runge: 20 Prozent vom Gewinn?
00:44:48-2 Angelika Nake: 20 Prozent vom Gewinn. Sie zahlen 20 Prozent in die Rentenversicherung.
00:44:53-0 Sandra Runge: Macht Sinn, hört sich natürlich erst mal so nach Hilfe an, wenn man anfängt sich selbstständig zu machen, aber finde ich auch wichtig, was man noch mal als konkrete Zahl mitnehmen kann, 20 Prozent vom Gewinn. Gut. Bisschen mit Blick auf die Zeit, ich habe noch eine abschließende Frage, Sie sind ja auch politisch aktiv und wir haben ja auch bald Wahlen und wir haben ja schon so von verschiedenen Modellen gesprochen. 18 Länder der EU, habe ich mir hier aufgeschrieben, haben diese Errungenschaftsgemeinschaft, das fand ich auch sehr spannend. Was sagen Sie denn bei unseren gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland, wo besteht Reformbedarf? Welche politischen Parteien nehmen sich welcher Sache vielleicht an? Was würden Sie sich wünschen? Wo sollte das hingehen mit Blick auf Fairness und natürlich insbesondere finanzielle Absicherung von Frauen?
00:45:41-0 Angelika Nake: Es gibt zwei Gleichstellungsberichte der Bundesregierung. Jetzt gibt es gerade einen dritten, der bezieht sich aber nur auf digitales. Die ersten beiden Gleichstellungsberichte fordern die Einführung der Errungenschaftsgemeinschaft im deutschen von 16 20 Recht. Ich sehe derzeit nicht, dass auch nur eine einzige Partei das ebenfalls fordert, jedenfalls nicht konsequent.
00:46:06-5 Sandra Runge: Können Sie noch einmal ganz kurz, Entschuldigung, die Errungenschaftsgemeinschaft noch einmal ganz kurz erklären für alle vielleicht?
00:46:11-8 Angelika Nake: Die Errungenschaftsgemeinschaft ist das, wovon 90 Prozent der Menschen in Deutschland glauben, dass sie so leben würden. Nämlich ich heirate, alles das, was ich vorher hatte, bleibt privat. Das, was ich erwerbe, wird gemeinschaftlich, aber nur das, was ich per Arbeit erwerbe. Also wenn Sie jetzt in der … also der Spanier.
00:46:39-8 Sandra Runge: In Spanien hat man das zum Beispiel.
00:46:41-7 Angelika Nake: Die Spanier haben die Errungenschaftsgemeinschaft, genau. Die Spanierin erbt von ihren Eltern eine halbe Million, das geht nicht ins gemeinschaftliche Vermögen über. Die bekommt von ihren Eltern 100.000 Euro geschenkt.
00:46:56-7 Sandra Runge: Schenkungen geht auch nicht.
00:46:58-0 Angelika Nake: Das geht nicht ins gemeinschaftliche Vermögen unter. Aber das, was sie mit ihrem Job verdient, ist gemeinschaftlich. Das heißt, beide haben Zugriff drauf. Das geht auf das Konto ein, beide gucken sich den Betrag an und sagen, was machen wir denn damit? Wollen wir uns eine Immobilie kaufen? Die Immobilie, die ich von diesem Geld in der Ehe erwerbe, gehört mir automatisch mit in der Errungenschaftsgemeinschaft in Spanien zum Beispiel.
00:47:27-9 Sandra Runge: Also das, was ich erwerbe und was ich gemeinsam bekomme.
00:47:31-3 Angelika Nake: Das Unternehmen, was ich in der Ehe gründe, gehört uns beiden. Das ist auch der Grund, warum in der Wirtschaftswunderzeit, 58 wurde die Zugewinngemeinschaft eingeführt, hat der Gesetzgeber gesagt, wir wollen nicht, Frauen sind ja manchmal Bremser, wir wollen, dass diese jungen Männer motiviert im Wirtschaftswunder Unternehmen gründen und da wollen wir nicht hinten dran eine Frau haben, die sagt, nein, das ist mir ein zu hohes Risiko, das machen wir nicht. Das ist der Grund für die Gütertrennung. Ja, der andere Ehegatte hat, wenn ich das Unternehmen in der Ehe gründe, hat der andere Ehegatte Mitspracherecht. Das finde ich aber auch gar nicht so schlimm und die meisten Menschen glauben ja auch, das wäre so. In Spanien ist es tatsächlich so. Da werden, wenn Sie ein Unternehmen gründen, werden natürlich große Vollmachten gemacht. Es ist nicht so, dass dann jedesmal, wenn der Mann in dem Unternehmen was entscheidet, die Frau ran zitiert wird, um eine Überweisung von irgendwas zu unterschreiben.
00:48:47-3 Sandra Runge: Klar, das macht ja keinen Sinn.
00:48:49-1 Angelika Nake: Da gibt es Pauschalvollmachten. Das kann man handhabbar regeln. Aber diese Errungenschaftsgemeinschaft ist das, wovon Menschen glauben, dass sie so leben würden. Wir haben in der Ehe dieses gemeinschaftliche, wir teilen dann am Ende der Ehe alles was da ist. Ich kann als Frau, obwohl ich die vier Kinder habe, kann ich zur Bank gehen und sagen, liebe Bank XY gib mir mal eine Kontoauskunft, das kann ich bei uns nicht.
00:49:24-2 Sandra Runge: Das macht ja absolut Sinn. Aber keine Partei hat das wahrscheinlich gerade auf dem Schirm.
00:49:30-0 Angelika Nake: Nein, es wird komplett ignoriert.
00:49:32-5 Sandra Runge: Interessant.
00:49:34-3 Angelika Nake: Und ich wäre ja noch nicht mal der Ansicht, also es gibt schon Forderungen, die sagen, die Errungenschaftsgemeinschaft als gesetzlichen Güterstand, aber es müsste doch eigentlich eine Möglichkeit geben, das zu wählen, von dem offensichtlich 90 Prozent der Menschen es wünschen.
00:49:52-5 Sandra Runge: Ja klar. Also wenn die Zahlen da sind, ist ja spannend und dann hat man es ja eigentlich schon bewiesen, dass da scheinbar irgendwas schiefläuft.
00:49:59-8 Angelika Nake: Und ich finde, es ist auch ein gleichberechtigter Güterstand, weil ich entscheide in der Ehe, einer bleibt zu Hause, einer arbeitet, aber beide haben die gleichen Rechte, über das Vermögen zu entscheiden. Beide reden miteinander was sie machen. Das ist doch, die Frau und Mutter wird da als Vertragspartner, als Lebenspartner gesehen und nicht als abhängiges Kind, die nichts entscheiden darf. Weil das ist ja im Grunde genommen, so ist das ja bei uns. Wenn ich nichts habe, nutzt mir doch meine ganze Entscheidungsfreiheit nichts, wenn ich nichts habe, über das ich entscheiden kann. Und deswegen, ich finde das super wichtig, dass wir zumindest als Wahlgüterstand eine Errungenschaftsgemeinschaft einführen.
00:50:51-0 Sandra Runge: Und gibt es Parteien, die so was mal in Erwägung gezogen haben, die darüber mal gesprochen haben oder kann man das gar nicht so? Also ich habe es persönlich auch noch nie wirklich gehört.
00:51:01-3 Angelika Nake: Es steht in den Gleichstellungsberichten ganz klar drin.
00:51:06-5 Sandra Runge: Vielleicht brauchen wir eine EU-Richtlinie, die so was mal beschließt? Das wäre vielleicht gar nicht schlecht, wenn das eh schon 18 Länder der EU machen.
00:51:12-2 Angelika Nake: Ich wundere mich sowieso darüber, dass das von der Rest-EU noch nicht zu uns rübergeschwappt ist.
00:51:17-3 Sandra Runge: Finde ich auch, ist gleich mal wieder so ein spannendes Thema auf meiner Liste, finde ich sehr gut.
00:51:20-9 Angelika Nake: Wir haben mal einen gemeinschaftlichen, also der nennt sich deutsch-französischer Ehegüterstand, eingeführt. Und ich war damals noch für die deutsche Juristinnengemeinschaft aktiv. Und dann haben wir uns natürlich gefreut und haben gesagt, jetzt kriegen wir zumindest mal für die deutsch-französischen Ehepaare kriegen wir die Errungenschaftsgemeinschaft. Nein, haben sie nicht gemacht, sondern sie haben in Frankreich quasi die Zugewinngemeinschaft zugelassen. Das heißt, der deutsch-französische Güterstand betrifft die Zugewinngemeinschaft.
00:52:02-0 Sandra Runge: Also verpasste Chance.
00:52:03-3 Angelika Nake: Genau. Klarer Fall von verpasster Chance.
00:52:08-4 Sandra Runge: Ja, vielleicht noch mal kurz zusammengefasst. Das heißt, wenn man sagt, man möchte diese Errungenschaftsgemeinschaft zum Beispiel haben, dann müsste man das entweder in einem Ehevertrag regeln oder?
00:52:18-2 Angelika Nake: Nein, das können wir nicht. Sie brauchen einen Anknüpfungspunkt. Sie müssten zum Beispiel einen Spanier heiraten, das geht.
00:52:25-1 Sandra Runge: Auch eine Möglichkeit, ja. Ja gut, dann sind wir, glaube ich, jetzt schon am Schluss. Vielen Dank für diese super wichtigen Einblicke, für die anschaulichen Tipps, die, glaube ich, jetzt einige auch schon mitnehmen können. Ich hoffe, es haben sich alle viele Notizen gemacht und rennen gleich los.
00:52:42-8 Angelika Nake: Das hoffe ich auch.
00:52:44-5 Sandra Runge: Und machen einen Termin bei dem nächsten Familienrechtler oder der Familienrechtlerinnen.
00:52:48-6 Angelika Nake: Man kann auch noch jederzeit in der Ehe, sogar noch einen Tag vor der Scheidung, einen Ehevertrag abschließen. Alles das, was wir gemeinsam vereinbaren, ist besser als das, was uns ein Richter aufoktroyiert.
00:53:03-4 Sandra Runge: Also das ist vielleicht auch noch mal ein wichtiger Punkt. Das heißt, der Zug ist nicht abgefahren, sondern man kann jetzt auch noch das im Nachgang oder später regeln.
00:53:11-9 Angelika Nake: Genau.
00:53:11-4 Sandra Runge: Dann vielen Dank liebe Frau Professor Dr. Nake. Vielen vielen Dank für diese tollen Einblicke, für die wichtigen Einblicke. Das hat mich sehr gefreut. Und ich denke, den Zuschauern hat es bestimmt auch sehr gut gefallen und viele konnten sehr viel mitnehmen.
00:53:23-7 Angelika Nake: Vielen herzlichen Dank für die Einladung.
00:53:37-9 Moderation: Wenn Sie jetzt Lust haben, in die Unterhaltung einzusteigen, dann besuchen Sie uns auf der nächsten herCareer Expo in München und netzwerken Sie zusammen mit tausenden ExpertInnen aus den verschiedensten Feldern. Oder fangen Sie gleich von zu Hause aus an, zum Beispiel über www.hercareer-lunchdates.com. Ob virtuell oder im Reallife, wir verknüpfen Sie gern. Wenn Sie gerade eine neue Herausforderung suchen, dann können wir Ihnen vielleicht über unbedingt www.hercareer-jobmatch.com weiterhelfen. Bei Fragen zum Podcast schreiben Sie uns einfach eine Mail an podcast@her-career.com . Abonnieren Sie den herCareer Voice Podcast auf iTunes, Spotify oder wo immer Sie Ihre Podcasts hören und empfehlen Sie uns an Ihre liebsten KollegInnen. Alle Episoden gebündelt finden Sie zum Beispiel unter www.her-career.com/podcast . Wir sind froh und stolz, dass Sie ein Teil der herCareer Community sind. Danke, dass Sie anderen zuhören, um uns alle weiter zu bringen. So klingt female Empowerment.