Viele Arbeitnehmer:innen achten beim Abschluss eines Arbeitsvertrags nur auf die Höhe des Gehalts, die Urlaubstage und die Kündigungsfrist. Es gibt aber jede Menge weitere Klauseln, die relevant sind. Durch welche Regelungen wird beispielsweise das Direktionsrecht des Arbeitgebers / der Arbeitgeberin eingegrenzt? Sind mit dem Gehalt auch Überstunden abgegolten? Wie schaut es eigentlich mit der Probezeit aus? Ist es tatsächlich nur eine Probezeitvereinbarung oder ist das Arbeitsverhältnis zum Zwecke der Erprobung befristet? Rechtsanwältin Nuray Akyildiz erklärt die wichtigsten Punkte im Arbeitsvertrag.
„Die Regelung zur Bonuszahlung lässt in der Regel Raum für Rechtsstreitigkeiten.“
herCAREER: Welche Punkte gehören auf jeden Fall in einen Arbeitsvertrag?
Nuray Akyildiz: Grundsätzlich können Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen über Inhalt und Form des Arbeitsvertrags frei entscheiden (Vertragsfreiheit). Allerdings verpflichtet das Nachweisgesetz (NachwG) die Arbeitgeber:innen, wesentliche Vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten. In § 2 Abs. 1 NachwG ist geregelt, dass folgende Punkte in den Arbeitsvertrag aufzunehmen sind:
- Name und Anschrift der Vertragsparteien
- Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitsort
- Kurze Charakterisierung der zu leistenden Tätigkeit
- Dauer der Probezeit (sofern vereinbart)
- Zusammensetzung und Höhe der Vergütung
- Vereinbarte Arbeitszeit
- Bei Arbeit auf Abruf: Vereinbarung, dass die Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen ist, Zahl der mind. zu vergütenden Stunden,Zeitrahmen für die Erbringung der Arbeitsleistung, Frist, innerhalb derer die/der Arbeitgeber:in die Arbeitszeit im Voraus mitzuteilen hat
- Anordnung von Überstunden (sofern vereinbart)
- Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs
- Etwaiger Anspruch auf eine Fortbildung
- Sofern eine betriebliche Altersversorgung zugesagt wurde, Angaben über den Versorgungsträger
- Verfahren bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses
- Hinweis auf anwendbare Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.
herCAREER: Wo liegen die typischen Fallstricke – welche Regelungen in Arbeitsverträgen werden häufig zu wenig beachtet, obwohl sie wichtig sind?
Nuray Akyildiz: Die Regelung zur Bonuszahlung lässt in der Regel Raum für Rechtsstreitigkeiten, denn es ist nicht immer klar geregelt, wie sich der Bonus zusammensetzt.
Wichtig sind auch die Ausschlussfristen. Viele Arbeitnehmer:innen wissen gar nicht, dass seine/ihre Ansprüche innerhalb einer sehr kurzen Frist (mindestens drei Monate) verfallen können.
Im Arbeitsvertrag können auch Vertragsstrafen für bestimmte Pflichtverletzungen vereinbart werden. Dies ist beispielsweise häufig der Fall bei einer Kündigung vor Vertragsbeginn.
herCAREER: Gibt es Klauseln in Arbeitsverträgen, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und deshalb ungültig sind?
Nuray Akyildiz: Ja, das kommt vor. Die meisten Arbeitsverträge sind vorformulierte Verträge, das heißt, sie werden nicht individuell ausgehandelt, sondern bestehen aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Gibt es also Streit zwischen den Parteien, wird das zuständige Arbeitsgericht den Vertrag dahingehend prüfen, ob die Klausel einer AGB-Kontrolle standhält. Unwirksam sind solche AGB, die den/die Arbeitnehmer:in einseitig und unangemessen benachteiligen oder zu weit von den gesetzlichen Regelungen abweichen. Eine unwirksame Klausel hat zur Folge, dass an ihrer Stelle die gesetzliche Regelung Anwendung findet. Der Arbeitsvertrag an sich bleibt ohne die Klausel weiterhin gültig.
Über die Person
Nuray Akyildiz studierte Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg Universität in Mainz. Ihre berufliche Laufbahn startete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin in der internationalen Wirtschaftskanzlei Hengeler Mueller. Anschließend arbeitete sie als Junior Lawyer in der Rechtsabteilung der DenizBank (Wien) AG. Seit 2019 ist sie beim DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte tätig und leitet die Geschäftsstelle in Frankfurt am Main. Sie berät und vertritt die Mitglieder des Verbandes in juristischen Angelegenheiten und ist die stellvertretende Leiterin des Ressorts Young Leaders.
Präsentiert von DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte. Dieses Interview bezieht sich auf ein MeetUp der herCAREER-Expo 2022, Ort und Zeitpunkt finden Sie im Programm.