Wird die neue EU-Transparenzrichtlinie den #GenderPayGap verkleinern?

Frauen verdienen in der Europäischen Union im Schnitt 14 % weniger als Männer. Damit sich das endlich ändert, hat die EU-Kommission die Unternehmen zu mehr Lohntransparenz verpflichtet.

Die im Juni 2023 in Kraft getretene EU-Richtlinie bedeutet im Vergleich zum Entgelttransparenzgesetz von 2017 eine deutliche Verschärfung. Die Mitgliedsstaaten haben noch bis 2025 Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Laut FOCUS-Business ist es für Unternehmen ratsam, nicht einfach abzuwarten, bis das entsprechende deutsche Gesetz vorliegt. Wer die geplanten Änderungen jetzt schon vorbereite oder sogar umsetze, habe es zum Stichtag dann viel leichter.

Die wichtigsten Eckpunkte der Richtlinie sind folgende:

  • Arbeitgebende müssen Arbeitssuchende vor dem Vorstellungsgespräch über das Einstiegsentgelt der ausgeschriebenen Stelle informieren. Und im Gespräch dürfen sie Bewerber:innen nicht nach ihrem früheren Gehalt fragen.

  • Wer die Stelle angenommen hat, ist berechtigt, Auskunft über Folgendes zu erhalten:

    • die durchschnittliche Entgelthöhe bei gleichwertiger Tätigkeit im Unternehmen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht
    • die (objektiven und geschlechtsneutralen) Kriterien, die der Bestimmung des Entgelts zugrunde liegen.

    Unternehmen sollen die Mitarbeitenden jährlich daran erinnern, dass ihnen diese Auskünfte zustehen.

  • Große Unternehmen müssen jedes Jahr (mittlere alle drei Jahre) der zuständigen nationalen Behörde über das geschlechtsspezifische Lohngefälle in ihrer Organisation Bericht erstatten. Bei einem Lohngefälle von mehr als 5 %, das nicht durch objektive, geschlechtsneutrale Kriterien gerechtfertigt werden kann, muss das Unternehmen in Zusammenarbeit mit Vertreter:innen der Belegschaft Maßnahmen ergreifen.

  • Arbeitnehmer:innen, die geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung erfahren haben, können Schadenersatz (bzw. entgangene Gehälter) einklagen. Die Beweislast liegt beim Arbeitgebenden.

Stefanie Hornung schreibt bei LinkedIn, das Thema stehe bei vielen Unternehmen wohl noch nicht weit oben auf der Prioritätenliste; viele Personalverantwortliche würden die EU-Transparenzrichtlinie eher vom Hörensagen kennen.

Das New Pay Collective hat deshalb eine Umfrage erstellt, die Wissenstest und Informationsquelle in einem sein soll (Link im Kommentar).

Habt ihr den Eindruck, dass euer Unternehmen das Thema bereits adäquat „auf dem Schirm hat“ – und seid ihr zuversichtlich, dass die neue Transparenzrichtlinie den Gender Pay Gap verkleinern wird?

herVIEW - Natascha Hoffner

Ein Beitrag von Natascha Hoffner, Founder & CEO of herCAREER I WiWo-Kolumnistin I LinkedIn-TOP-Voice 2020 I W&V 2019 – 100 Köpfe
veröffentlicht bei LinkedIn 13.08.2024